Mitgliedsbeiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge ist in der Beitragsordnung geregelt.

 

Die Einstufung in alle Beitragsklassen mit einem Monatsbeitrag von weniger als 29.- Euro erfolgt nach Vorlage entsprechender Einkommensbelege. Der Mindestbeitrag beträgt 14.- Euro, mit folgenden Ausnahmen:

  • Studenten, Volontäre, Arbeitslose und Mitglieder im Erziehungsurlaub können auf Antrag einen Sozialbeitrag in Höhe von 9.- Euro monatlich jeweils für die Zeitdauer zahlen, für die der betreffende Status nachgewiesen ist.
  • Freie Journalisten mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 750.- Euro monatlich können den Sozialbeitrag auf Antrag für ein Jahr zahlen. Die Verlängerung ist für ein weiteres Jahr bei Vorlage entsprechender Einkommensbelege möglich. Danach bedarf diese Einstufung einer Einzelfallentscheidung des Vorstands. Freiberufliche Journalisten werden jeweils eine Stufe niedriger eingestuft, als es ihrem Einkommen entspricht (Ausnahme: über 2.500.- Euro).

 

Es gilt folgende Beitragstabelle:

 

 

monatliches Bruttoeinkommen zu zahlender Monatsbeitrag
bis 750.- 9.- (zeitlich befristet)
751.- bis 1.000.- 14.-
1.001.- bis 1.250.- 17.-
1.251.- bis 1.500.- 19.-
1.501.- bis 2.000.- 22.-
2.001.- bis 2.500.- 25.-
ab 2.501.- 29.-
In Ausbildung 9.- (zeitlich befristet)
Passive Mitglieder* 14.-

 

*) Passive Mitglieder sind Journalisten bei längerer Unterbrechung der Berufstätigkeit, bei Berufsunfähigkeit oder bei Eintritt in den Ruhestand ohne weitere Ausübung des Berufs.

 

Freiberufliche Journalisten können einen Monatsbeitrag entrichten, der in der Beitragsstaffel eine Stufe unter dem Beitrag liegt, der ihrem monatlichen Bruttoeinkommen entspricht. Der Mindest- und der Höchstbeitrag gelten auch für sie.

 

Mitgliedsbeiträge sind periodisch, unaufgefordert und im Voraus zu leisten. Bei der Zahlung bitte den Zeitraum, für den der Beitrag entrichtet wird, angeben.