SOS Ungarn
Mit großer Sorge hat der DJV die einschneidenden Veränderungen zur Kenntnis genommen, die das neue Mediengesetz für Journalisten und Medienanbieter in Ungarn nach sich zieht.
Die neuen Vorschriften beschneiden in einigen Punkten die Meinungs- und Pressefreiheit, die durch die EU-Verfassung garantiert ist. Auch die im April 2011 verabschiedete Verfassungsreform gibt zu großer Besorgnis Anlass, da sie die Kontrollbefugnisse des Verfassungsgerichts erheblich beschneidet und zumindest in Teilen nicht mit den Werten der Europäischen Union vereinbar ist.
Deshalb fordert der DJV die Ungarische Staatsregierung auf, das Anfang 2011 eingeführte Mediengesetz zu überarbeiten und die Bestimmungen aufzuheben, die die Presse- und Meinungsfreiheit unzumutbar einschränken. Ebenso hält der DJV Korrekturen am neuen Ungarischen Grundgesetz für unerlässlich. Ungarn muss sich als Mitglied der Europäischen Gemeinschaft an die demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien halten, die die Stärke Europas ausmachen.
1. Der Quellenschutz muss respektiert werden
Journalisten haben nach dem neuen Mediengesetz kein Recht mehr, die Identität ihrer Informationsquelle geheim zu halten, wenn sie unberechtigt geheime Daten weitergeben.
Diese Vorschrift verletzt den Quellenschutz und schafft die "Schere im Kopf", das Redaktionsgeheimnis wird ausgehebelt. In der Praxis führt dies dazu, dass Informanten aus Furcht vor der Preisgabe ihrer Identität nicht mehr bereit sind, brisantes Material an die Medien weiterzugeben.
2. Keine Selbstzensur der Medien
Eine mehrheitlich von der Regierungspartei Fidesz besetzte Mega-Medienbehörde darf nach dem Gesetz unverhältnismäßig hohe Geldstrafen (bis zu 730.000 Euro) für angebliche Verstöße verhängen, etwa wenn die Regulierungsbehörde zum Schluss kommt, dass eine veröffentlichte Information nicht ausgewogen ("balanced") sei. Der DJV befürchtet, dass diese Vorschrift zu einer Selbstzensur der Medien führen wird.
3. Wahrung des Prinzips der Gewaltenteilung
Eine von der Regierung mehrheitlich besetzte Regulierungsbehörde beansprucht für sich, die Ausgewogenheit der Medien zu kontrollieren. Die Exekutive schlüpft dabei in die Rolle der Judikative. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung und gegen die demokratischen Grundprinzipien der Europäischen Union.
4. Keine Dominanz des Medienrates
Die Vorsitzende der nationale Medien- und Kommunikationsbehörde Annamaria Szalai wurde von Regierungspräsident Viktor Orbán persönlich eingesetzt. Sie ernennt den Generaldirektor des Rundfunk-Unterstützungsfonds und die Vorsitzenden anderer Behörden. Damit werden die entscheidenden Gremien von der Regierungspartei dominiert und das für eine lange Dauer. Denn die Vorsitzende amtiert wie die Medienräte für eine verlängerte Amtszeit von neun Jahren, also länger als zwei Legislaturperioden. Sie können so noch die Medien und deren Inhalte beeinflussen, wenn möglicherweise längst andere Mehrheitsverhältnisse herrschen oder eine andere Partei an der Macht ist. Das widerspricht nach Ansicht des DJV demokratischen Prinzipien.
5. Demokratische Grundsätze einhalten
Die neue ungarische Verfassung nimmt dem Verfassungsgericht dauerhaft das Recht, Steuer- und Haushaltsgesetze zu überprüfen. Das verstößt nach Ansicht des DJV gegen das Rechtsstaatsprinzip. Zudem enthält die neue Verfassung eine überlange, inkonsistente und ideologisch einseitige Präambel, die sich "Nationales Glaubensbekenntnis" nennt. Sie wird explizit zum verbindlichen Interpretationsmaßstab der Verfassung erklärt. Aber auch demokratische Grundsätze werden verletzt. Die neue Verfassung schränkt den Handlungsspielraum jeder künftigen Regierung ein: Viele Gesetze, etwa grundlegende Steuer- und Rentenreformen, sollen nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden können. Dass Regierungen Zweidrittelmehrheiten im Parlament haben wie derzeit Premier Orbáns Partei Fidesz, ist aber nicht die Regel, sondern die Ausnahme. Das bedeutet, dass die von Fidesz beschlossenen Gesetze für lange Zeit "zementiert" sind. Dies entspricht nicht den Regeln der Demokratie.
Aus diesen Gründen schließen wir uns der Solidaritätskampagne der österreichischen Journalistengewerkschaften an und sagen auch in Deutschland: SOS Ungarn – Es reicht!
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!
Sehr geehrter Herr Bundesaußenminister!
Für die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition ist nur allzu deutlich klar, dass die ungarische Regierung unter Viktor Orbán die verfassungsgebende Mehrheit in keiner Weise mit der notwendigen Verantwortung gegenüber Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ausübt.
Angesichts der bedrohlichen Entwicklung in Ungarn fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner Sie dazu auf, bei jeder gebotenen Gelegenheit, im Namen der Bundesrepublik Deutschland in deutlicher Art und Weise zu den bedenklichen und Demokratie und Meinungsfreiheit gefährdenden Entwicklungen in Ungarn Stellung zu beziehen:
- Weisen Sie in diesem Sinn die stetig wiederholten Behauptungen von Vertreter/innen der Ungarischen Regierung zurück, wonach in Ungarn heute nichts anderes geschieht, als – etwa im Rahmen des Medienrechts – in anderen EU-Mitgliedstaaten auch.
- Machen Sie im bilateralen wie auch multilateralen Rahmen gegenüber Repräsentant/innen der Ungarischen Regierung klar, dass Medien- und Informationsfreiheit sowie die völlige Meinungsfreiheit, der Schutz von Minderheiten und die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit zu unverzichtbaren Grundbausteinen eines sozialen und demokratisch verfassten Europa zählen.
- Unterstreichen Sie gegenüber der Ungarischen Regierung, dass den Medien und insbesondere dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit seinen kulturellen, sozialen und demokratischen Aufgaben hierbei eine besondere Bedeutung für Demokratie, Pluralismus, sozialen Zusammenhalt sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt zukommt und jede Einschränkung in einem Mitgliedstaat der EU von der deutschen Regierung auf das schärfste verurteilt wird.
- Verweisen Sie darauf, dass sowohl der Europarat als auch die OSZE weiterhin scharfe Kritik am ungarischen Medienrecht üben. Trotz minimaler Nachbesserungen, wie sie erst auf Druck der Europäischen Kommission erreicht worden sind, kennzeichnen mangelnde Vielfalt und weit reichende Eingriffe in die Medien- und Meinungsfreiheit die neue Gesetzgebung.
- Fordern Sie die Rücknahme von politisch motivierten Personalentscheidungen im öffentlichen und öffentlichkeitsnahen Bereich, die offensichtlich das Ziel verfolgen, Pluralismus im Lande zu verhindern und Kritik an der Regierungspolitik verstummen zu lassen.



