Aufnahmeausschuss
Der Aufnahmeausschuss ist zuständig für die Aufnahme von neuen Mitgliedern und für die Prüfung der Voraussetzungen zur Ausstellung von Presseausweisen.
Er besteht aus fünf bis fünfzehn Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Der Ausschuss wird direkt von der Mitgliederversammlung gewählt.
Gegen die Ablehnung eines Antrags auf Aufnahme kann der Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Entscheidung schriftlich Einspruch beim Aufnahmeausschuss einlegen. Innerhalb weiterer 14 Tage muss der Aufnahmeausschuss dem Einspruch entweder stattgeben und seine Entscheidung korrigieren oder den Einspruch an den Vorstand weiterleiten. Dieser entscheidet innerhalb weiterer 14 Tage endgültig. Er darf nur mit besonderer schriftlicher Begründung vom Votum des Aufnahmeausschusses abweichen. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Für die Arbeit des Aufnahmeausschusses gelten die Geschäftsordnung für Fachausschüsse und Kommissionen und die Aufnahmerichtlinien des Vereins.
Vorsitzende
Dr. Gesine Dornblüth
stellvertretender Vorsitzender
Peter Hill
Mitglieder des Aufnahmeausschusses
Von der Mitgliederversammlung am 28.11.2009 wurden bestätigt bzw. neu gewählt:
Sonja Beckmann
Stefan Boltz
Claus Bredel
Gabriele Kohr
Ute Schumacher
Harmut Jennerjahn
Matthias Kolbeck
Gabi Probst
Anette Rogalla
Carsten Sanmann
Elke Vergin-Ekkenga



